18.08.16
Am 6. Juli 2016 hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages die sogenannte "Richtlinie über eine Anerkennungsleistung ehemaliger deutscher Zwangsarbeiter" ("ADZ-Anerkennungsrichtlinie") gebilligt, die zum 1. August 2016 in Kraft getreten ist. Die Dokumentationsstelle der Stiftung Sächsische Gedenkstätten verfügt durch jahrelange Erfahrungen in der Schicksalsklärung über umfangreiche Unterlagen zu Personen, die nach dem Zweiten Weltkrieg Opfer politischer Repression durch sowjetische Sicherheitsorgane wurden. Zwar liegen konkrete Nachweise zu Zwangsarbeit selten vor, doch könnten auch Verurteilungen zur Haft in "Besserungs-Arbeitslagern" wohl als Nachweis hierfür in Frage kommen.
Nach der Richtlinie können ehemalige deutsche Zwangsarbeiter, die als Zivilpersonen aufgrund ihrer deutschen Staatsangehörigkeit oder Volkszugehörigkeit kriegs- oder kriegsfolgenbedingt zwischen dem 1. September 1939 und dem 1. April 1956 für eine ausländische Macht Zwangsarbeit leisten mussten, einen einmaligen Anerkennungsbetrag in Höhe von 2.500 EUR erhalten.
Auch politische Häftlinge, die im jeweiligen Gewahrsam zur Zwangsarbeit herangezogen und bereits Leistungen nach dem Häftlingshilfegesetz oder nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz erhalten haben, sollten einen Antrag stellen.
Nicht leistungsberechtigt ist, wer der nationalsozialistischen oder einer anderen Gewaltherrschaft erheblich Vorschub geleistet hat oder Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen oder daran teilgenommen hat oder durch sein Verhalten gegen die Grundsätze der Menschlichkeit verstoßen hat.
Ist der Betroffene nach dem 27. November 2015 verstorben, so können entweder der hinterbliebene Ehegatte oder hinterbliebene Kinder des Betroffenen einen Antrag stellen.
Der Antrag ist bis spätestens 31. Dezember 2017 zu stellen. Die Bearbeitung und Auszahlung dieser Leistung wurde dem Bundesverwaltungsamt in Hamm übertragen. Für die Antragsteller steht eine Service-Hotline unter der Nummer 022899358-9800 zur Verfügung. E-Mails können an folgende Adresse gerichtet werden: AdZ@bva.bund.de.
Weitere Informationen (Richtlinie, Merkblatt und Antragsformular) (PDF 4,33 MB)
14.06.16
Vor 75 Jahren, am 22. Juni 1941, begann der Krieg des nationalsozialistischen Deutschland gegen die Sowjetunion. In seinem Verlauf gerieten mehr als fünf Millionen Soldaten der Roten Armee in deutsche Gefangenschaft. Mindestens 2,6 Millionen kamen nach Schätzungen darin ums Leben. Sie starben an katastrophalen Lebensbedingungen während des Transports, in den Kriegsgefangenenlagern und Arbeitskommandos oder wurden gezielt ermordet. Seit 2009 hilft die Dokumentationsstelle der Stiftung Sächsische Gedenkstätten Angehörigen von vermissten oder in Gefangenschaft geratenen Soldaten der Roten Armee bei der Schicksalsklärung. Die Anfragen der Hinterbliebenen erreichen die Dokumentationsstelle über die Website www.dokst.ru, per E-Mail oder per Post. Insgesamt konnten in den vergangenen 12 Monaten über 3 000 Anfragen beantwortet werden.
14.06.16
Seit mittlerweile rund sieben Jahren hilft die Dokumentationsstelle der Stiftung Sächsische Gedenkstätten Angehörigen von vermissten oder in Gefangenschaft geratenen Soldaten der Roten Armee bei der Schicksalsklärung. Allein in den vergangenen 12 Monaten wurden über 3 000 Anfragen beantwortet.
11.01.16
Der Deutsche Bundestag hat am 21. Mai 2015 beschlossen, dass ehemalige sowjetische Kriegsgefangene, die während des Zweiten Weltkrieges in der Zeit vom 22. Juni 1941 bis 8. Mai 1945 als Kriegsgefangene in deutschem Gewahrsam waren, eine einmalige Leistung in Höhe von 2.500 € erhalten können. Die Leistung ist nicht übertragbar und nicht vererblich, nur der Betroffene selbst oder ein von ihm Bevollmächtigter können einen Antrag stellen. Die Stiftung Sächsische Gedenkstätten kann mitunter den für die Entschädigung notwendigen Nachweis der Gefangenschaft in einem deutschen Kriegsgefangenenlager in Form von Kopien der betreffenden Dokumente erbringen.
08.05.15
Mit einer Mitarbeiterin, Larisa Krajuschnikow, hat die Stiftung die Auskunftstätigkeit zu sowjetischen Kriegsgefangenen, die während des Zweiten Weltkrieges in deutschem Gewahrsam ums Leben kamen, wieder aufgenommen.
28.04.15
Dank einer Finanzspritze des Freistaates kann die Stiftung Sächsische Gedenkstätten ihre Auskunftstätigkeit zum Schicksal von hunderttausenden sowjetischen Kriegsgefangenen zunächst fortführen.
13.04.15
Die Beantwortung der Anfragen von Angehörigen aus Russland sowie den anderen Nachfolgestaaten der Sowjetunion, aber auch von Gemeinden, Suchdiensten und Gedenkstätten aus Deutschland, soll ab dem 1. Mai 2015 wieder aufgenommen werden.
Die Auskunftstätigkeit basiert auf den Ergebnissen eines vom Bund geförderten 14-jährigen Forschungsprojekts, das zum 31. Dezember 2014 endete. Dabei wurden in russischen, ukrainischen, belarussischen und deutschen Archiven Unterlagen zu ca. einer Million sowjetischen Kriegsgefangenen erschlossen. Sie waren während des Zweiten Weltkrieges in deutsche Gefangenschaft geraten. Die Unterlagen sind in einer Datenbank verzeichnet, die in Teilen auch Online zugänglich ist. Monatlich gehen gegenwärtig mehr als 250 Anfragen hierzu bei der Stiftung ein.
Siegfried Reiprich, Geschäftsführer der Stiftung Sächsische Gedenkstätten, erklärte dazu: „Wir sind sehr froh, dass wir insbesondere den Angehörigen mitteilen können, wann ihre Großväter, Väter oder sonstigen Verwandten gestorben und wo sie bestattet sind. Wir danken dem Freistaat Sachsen für seine Unterstützung und freuen uns, dass auch der Bund ab 2016 eine angemessene Beteiligung an der Finanzierung dieser gesamtstaatlichen nationalen Aufgabe in Aussicht gestellt hat.“
Insgesamt starb während des Zweiten Weltkrieges rund die Hälfte der insgesamt ca. 5,3 Mio. sowjetischen Kriegsgefangenen in deutschem Gewahrsam, davon ca. 370.000 in Lagern auf dem Gebiet des Deutschen Reiches. Am 23. April 2015 wird der sächsische Ministerpräsident Stanislaw Tillich im Beisein diplomatischer Vertreter, darunter des Russischen Botschafters in Deutschland, der im Kriegsgefangenenlager Zeithain bei Riesa verstorbenen mindestens 25 000 sowjetischen Kriegsgefangenen gedenken.
Pressemitteilung als PDF
01.10.14
Am 23. September fand in Suhl-Dietzhausen auf dem Gemeindefriedhof eine Gedenkzeremonie zur Einweihung der neu gestalteten Kriegsgräberstätte statt.
08.09.14
Am 1. September 2014 fand in der Stadt Essen an der Gedenk- und Gräberstätte Zeche Graf Beust eine Gedenkveranstaltung zur Erinnerung an die bei dem Bombenangriff im Dezember 1944 ums Leben gekommenen 99 sowjetischen Kriegsgefangenen statt.
30.04.14
Im November 2008 präsentierte die Dokumentationsstelle das Gedenkbuch „Grabstätten sowjetischer Bürger auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen“ der Öffentlichkeit. Eine der darin dokumentierten 252 Gräberstätten ist die Kriegsgräberstätte Großzössen in der Nähe von Leipzig.