07.04.17
Valerian Welm, bereits seit 2016 in der Stiftung Sächsische Gedenkstätten tätig, hat am 1. April 2017 den Arbeitsbereich „Auskünfte zu verurteilten Deutschen in sowjetischem Gewahrsam“ übernommen.
28.03.17
Ute Lange, Mitarbeiterin der Dokumentationsstelle Dresden der Stiftung Sächsische Gedenkstätten, scheidet zum 1. April 2017 nach Erreichen des Renteneintrittsalters, aus dem Dienst aus.
Der Geschäftsführer der Stiftung, Siegfried Reiprich, und der Leiter der Dokumentationsstelle, Dr. Bert Pampel, dankten und verabschiedeten Frau Lange heute im Namen der Stiftung und ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie würdigten Frau Lange als eine zuverlässige und kompetente Kollegin, die sich über die Jahre in ihrem wichtigen Arbeitsbereich – der Betreuung von Personen, die für sich oder ihre Angehörigen die Rehabilitierung wegen der Verfolgung durch sowjetische Straforgane anstreben – verdient gemacht und dafür Ansehen erworben hat. Auskunft Suchende, Betroffene und sonstige Antragsteller schätzten vor allem ihr hohes Maß an Einfühlungsvermögen, Kollegen ihre kenntnisreichen Ratschläge und Auskünfte, die auf ihren langjährigen Erfahrungen beruhten.
Frau Lange hinterlässt eine Lücke, die zunächst nur schwer zu füllen sein wird. Herr Valerian Welm, bereits seit Januar 2016 Mitarbeiter der Dokumentationsstelle der Stiftung, wird ihren Aufgabenbereich ab April 2017 übernehmen.
Die Stiftung wünscht Frau Lange, dass sie ihren neuen Lebensabschnitt und die freie Zeit für Familie, Hobbies und anderes bei guter Gesundheit und mit Gelassenheit und sonnigem Gemüt genießen kann.
>> neuer Ansprechpartner in der Dokumentationsstelle
19.12.16
Die Dokumentationsstelle der Stiftung Sächsische Gedenkstätten beendet die Beantwortung von Anfragen zum Schicksal sowjetischer Kriegsgefangener in deutschem Gewahrsam. Ab dem 1. Januar 2017 wird diese Aufgabe von der Deutschen Dienststelle in Berlin übernommen.
30.11.16
Hunderttausende Deutsche wurden während des Zweiten Weltkriegs oder danach von sowjetischen gerichtlichen und außergerichtlichen Organen verfolgt, viele von ihnen zu Unrecht aus politischen Gründen verurteilt. Nach einem Gesetz der Russischen Föderation von September 1993 sind die Überprüfung der Urteile und die Rehabilitierung möglich. Viele Urteile wurden zudem in den 2000er Jahren von Amts wegen durch russische Stellen überprüft. Bis heute sind jedoch vielen Betroffenen bzw. Angehörigen die Ergebnisse dieser Überprüfungen nicht bekannt.
13 359 Namen von seitdem rehabilitierten Deutschen sind nunmehr mit Geburtsdatum und Geburtsort auf der Website der Dokumentationsstelle abrufbar. Grundlage hierfür ist, dass das Auswärtige Amt im Mai 2008 dem Freistaat Sachsen die Aufgabe der Betreuung von Personen übertragen hat, die ihre oder die Rehabilitierung Dritter auf Grundlage des oben genannten Gesetzes anstreben. [Link]
Ist der Name gesuchter Personen nicht in dieser Online-Datenbank verzeichnet, so besteht die Möglichkeit, bei der Hauptmilitärstaatsanwaltschaft in Moskau eine Überprüfung zu veranlassen bzw. dort vorliegende Ergebnisse abzurufen. Der Antrag kann über die Dokumentationsstelle der Stiftung gestellt werden.
Anträge auf Überprüfung der Urteile zu Personen, für die Anhaltspunkte für ihre Beteiligung an Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen den Frieden oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorliegen, werden von der Dokumentationsstelle nicht weitergeleitet, können aber direkt bei der Hauptmilitärstaatsanwaltschaft eingereicht werden. Personen für die nach Ansicht der Hauptmilitärstaatsanwaltschaft in den Akten hinreichende Beweise für derartige Vergehen vorliegen, werden jedoch nicht rehabilitiert.
Im Falle einer Rehabilitierung kann die Einsicht in die Ermittlungsakte beantragt werden. Auf notariell beglaubigte Vollmacht übernimmt die Dokumentationsstelle der Stiftung diese Einsichtnahme vor Ort in Moskau.
Die ohne Gerichtsbeschluss festgenommenen und in Speziallagern wie Buchenwald, Sachsenhausen oder Bautzen internierten Deutschen werden nicht rehabilitiert. Betroffene oder deren Angehörige können jedoch von der Dokumentationsstelle auf Antrag eine Auskunft erhalten, in der die Tatsache der Inhaftierung sowie die Gründe für die Einweisung in ein Speziallager bestätigt werden, sofern Informationen hierzu vorliegen.
Weitere Informationen finden sich unter: https://www.stsg.de/cms/dokstelle/content/auskuenfte/deutsche-buerger/verurteilte/verurteilte-deutsche
18.08.16
Am 1. August 2016 ist die „Richtlinie über eine Anerkennungsleistung ehemaliger deutscher Zwangsarbeiter“ („ADZ-Anerkennungsrichtlinie“) in Kraft getreten, wonach ehemalige deutsche Zwangsarbeiter einen einmaligen Anerkennungsbetrag in Höhe von 2 500 EUR erhalten können. Die Dokumentationsstelle Dresden der Stiftung Sächsische Gedenkstätten verfügt über umfangreiche Unterlagen zu Personen, die nach 1945 Opfer politischer Repression durch sowjetische Sicherheitsorgane wurden, und unterstützt die Suche nach entsprechenden Nachweisen.
18.08.16
Am 6. Juli 2016 hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages die sogenannte "Richtlinie über eine Anerkennungsleistung ehemaliger deutscher Zwangsarbeiter" ("ADZ-Anerkennungsrichtlinie") gebilligt, die zum 1. August 2016 in Kraft getreten ist. Die Dokumentationsstelle der Stiftung Sächsische Gedenkstätten verfügt durch jahrelange Erfahrungen in der Schicksalsklärung über umfangreiche Unterlagen zu Personen, die nach dem Zweiten Weltkrieg Opfer politischer Repression durch sowjetische Sicherheitsorgane wurden. Zwar liegen konkrete Nachweise zu Zwangsarbeit selten vor, doch könnten auch Verurteilungen zur Haft in "Besserungs-Arbeitslagern" wohl als Nachweis hierfür in Frage kommen.
Nach der Richtlinie können ehemalige deutsche Zwangsarbeiter, die als Zivilpersonen aufgrund ihrer deutschen Staatsangehörigkeit oder Volkszugehörigkeit kriegs- oder kriegsfolgenbedingt zwischen dem 1. September 1939 und dem 1. April 1956 für eine ausländische Macht Zwangsarbeit leisten mussten, einen einmaligen Anerkennungsbetrag in Höhe von 2.500 EUR erhalten.
Auch politische Häftlinge, die im jeweiligen Gewahrsam zur Zwangsarbeit herangezogen und bereits Leistungen nach dem Häftlingshilfegesetz oder nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz erhalten haben, sollten einen Antrag stellen.
Nicht leistungsberechtigt ist, wer der nationalsozialistischen oder einer anderen Gewaltherrschaft erheblich Vorschub geleistet hat oder Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen oder daran teilgenommen hat oder durch sein Verhalten gegen die Grundsätze der Menschlichkeit verstoßen hat.
Ist der Betroffene nach dem 27. November 2015 verstorben, so können entweder der hinterbliebene Ehegatte oder hinterbliebene Kinder des Betroffenen einen Antrag stellen.
Der Antrag ist bis spätestens 31. Dezember 2017 zu stellen. Die Bearbeitung und Auszahlung dieser Leistung wurde dem Bundesverwaltungsamt in Hamm übertragen. Für die Antragsteller steht eine Service-Hotline unter der Nummer 022899358-9800 zur Verfügung. E-Mails können an folgende Adresse gerichtet werden: AdZ@bva.bund.de.
Weitere Informationen (Richtlinie, Merkblatt und Antragsformular) (PDF 4,33 MB)
14.06.16
Vor 75 Jahren, am 22. Juni 1941, begann der Krieg des nationalsozialistischen Deutschland gegen die Sowjetunion. In seinem Verlauf gerieten mehr als fünf Millionen Soldaten der Roten Armee in deutsche Gefangenschaft. Mindestens 2,6 Millionen kamen nach Schätzungen darin ums Leben. Sie starben an katastrophalen Lebensbedingungen während des Transports, in den Kriegsgefangenenlagern und Arbeitskommandos oder wurden gezielt ermordet. Seit 2009 hilft die Dokumentationsstelle der Stiftung Sächsische Gedenkstätten Angehörigen von vermissten oder in Gefangenschaft geratenen Soldaten der Roten Armee bei der Schicksalsklärung. Die Anfragen der Hinterbliebenen erreichen die Dokumentationsstelle über die Website www.dokst.ru, per E-Mail oder per Post. Insgesamt konnten in den vergangenen 12 Monaten über 3 000 Anfragen beantwortet werden.
14.06.16
Seit mittlerweile rund sieben Jahren hilft die Dokumentationsstelle der Stiftung Sächsische Gedenkstätten Angehörigen von vermissten oder in Gefangenschaft geratenen Soldaten der Roten Armee bei der Schicksalsklärung. Allein in den vergangenen 12 Monaten wurden über 3 000 Anfragen beantwortet.
11.01.16
Der Deutsche Bundestag hat am 21. Mai 2015 beschlossen, dass ehemalige sowjetische Kriegsgefangene, die während des Zweiten Weltkrieges in der Zeit vom 22. Juni 1941 bis 8. Mai 1945 als Kriegsgefangene in deutschem Gewahrsam waren, eine einmalige Leistung in Höhe von 2.500 € erhalten können. Die Leistung ist nicht übertragbar und nicht vererblich, nur der Betroffene selbst oder ein von ihm Bevollmächtigter können einen Antrag stellen. Die Stiftung Sächsische Gedenkstätten kann mitunter den für die Entschädigung notwendigen Nachweis der Gefangenschaft in einem deutschen Kriegsgefangenenlager in Form von Kopien der betreffenden Dokumente erbringen.
08.05.15
Mit einer Mitarbeiterin, Larisa Krajuschnikow, hat die Stiftung die Auskunftstätigkeit zu sowjetischen Kriegsgefangenen, die während des Zweiten Weltkrieges in deutschem Gewahrsam ums Leben kamen, wieder aufgenommen.