Dokumentationsstelle Dresden unterstützt Nachweissuche für die Entschädigung ehemaliger deutscher Zwangsarbeiter
18.08.16
Am 1. August 2016 ist die „Richtlinie über eine Anerkennungsleistung ehemaliger deutscher Zwangsarbeiter“ („ADZ-Anerkennungsrichtlinie“) in Kraft getreten, wonach ehemalige deutsche Zwangsarbeiter einen einmaligen Anerkennungsbetrag in Höhe von 2 500 EUR erhalten können. Die Dokumentationsstelle Dresden der Stiftung Sächsische Gedenkstätten verfügt über umfangreiche Unterlagen zu Personen, die nach 1945 Opfer politischer Repression durch sowjetische Sicherheitsorgane wurden, und unterstützt die Suche nach entsprechenden Nachweisen.
Nach der Richtlinie können ehemalige deutsche Zwangsarbeiter, die als Zivilpersonen aufgrund ihrer deutschen Staatsangehörigkeit oder Volkszugehörigkeit kriegs- oder kriegsfolgenbedingt zwischen dem 1. September 1939 und dem 1. April 1956 für eine ausländische Macht Zwangsarbeit leisten mussten, einen einmaligen Anerkennungsbetrag in Höhe von 2 500 EUR erhalten.
Auch politische Häftlinge, die im jeweiligen Gewahrsam zur Zwangsarbeit herangezogen und bereits Leistungen nach dem Häftlingshilfegesetz oder nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz erhalten haben, können einen Antrag stellen.
Nicht leistungsberechtigt ist, wer der nationalsozialistischen oder einer anderen Gewaltherrschaft erheblich Vorschub geleistet hat oder Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen oder daran teilgenommen hat oder durch sein Verhalten gegen die Grundsätze der Menschlichkeit verstoßen hat.
Ist der Betroffene nach dem 27. November 2015 verstorben, so können entweder der hinterbliebene Ehegatte oder hinterbliebene Kinder des Betroffenen einen Antrag stellen.
Der Antrag ist bis spätestens 31. Dezember 2017 zu stellen. Die Bearbeitung und Auszahlung dieser Leistung wurde dem Bundesverwaltungsamt in Hamm übertragen. Für die Antragsteller steht eine Service-Hotline unter der Nummer 022899358-9800 zur Verfügung. E-Mails können an folgende Adresse gerichtet werden: AdZ@bva.bund.de.
Richtlinie, Merkblatt und Antragsformular (PDF-Datei, 4,33 MB)
Weitere Informationen auf der >> Website der Dokumentationsstelle Dresden der Stiftung Sächsische Gedenkstätten