Fakten & Zahlen
Die Stiftung sächsische Gedenkstätten auf einen Blick
Tätigkeitsbericht 2019/2020 (6 MB)
Tätigkeitsbericht 2017/2018 (7 MB)
Tätigkeitsbericht 2015/2016 (5,6 MB)
Tätigkeitsbericht 2013/2014 (3,86 MB), gedruckte Broschüre kostenfrei bestellbar über >> Webshop
Erinnern und Lernen an authentischen Orten: Zweck der Stiftung Sächsische Gedenkstätten
Die Stiftung Sächsische Gedenkstätten erinnert an die Opfer der nationalsozialistischen Diktatur und der kommunistischen Diktatur in der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und der DDR. Sie erschließt und bewahrt historisch authentische Orte politischer Gewaltverbrechen und politischen Unrechts im Freistaat Sachsen und gestaltet sie als Orte historisch-politischer Bildung.
Sie dokumentiert Strukturen und Methoden der beiden Herrschaftssysteme und würdigt den Widerstand gegen die Diktaturen. Mit ihrer Arbeit will sie historische Informationen vermitteln, zur individuellen Auseinandersetzung mit der Vergangenheit anregen und Engagement für Menschenrechte und Demokratie befördern.
Die Stiftung Sächsische Gedenkstätten ist eine Stiftung Öffentlichen Rechts mit Sitz in Dresden. Sie wurde am 15. Februar 1994 per Kabinettsbeschluss der Sächsischen Staatsregierung begründet. Am 28. Februar 2003 verabschiedete der Sächsische Landtag das Gesetz zur Errichtung der Stiftung Sächsische Gedenkstätten, das am 16. Dezember 2012 novelliert wurde.
Orte und Themen: Gedenkstätten und Einrichtungen der Stiftung
Gedenkstätte Pirna-Sonnenstein: Erinnerung an die rund 15 000 Menschen, die vom NS-Regime als „lebensunwert“ eingestuft und 1940/41 den nationalsozialistischen „Euthanasie“-Morden zum Opfer fielen. Etwa 13 700 vorwiegend psychisch Kranke und geistig Behinderte wurden während der „Aktion T4“ getötet, zusätzlich kamen rund tausend Häftlinge aus nationalsozialistischen Konzentrationslagern im Zuge der „Sonderbehandlung 14f13“ zu Tode.
Gedenkstätte Großschweidnitz: Die Gedenkstätte erinnert an die Opfer der nationalsozialistischen Krankenmorde in der Landesanstalt Großschweidnitz. Über 5500 Frauen, Männer und Kinder wurden durch überdosierte Beruhigungsmittel, Unterernährung und mangelnde Pflege ermordet. Über 2000 Menschen kamen von Großschweidnitz aus in die Tötungsanstalt Pirna-Sonnenstein und wurden dort ermordet. Die Gedenkstätte befindet sich auf dem Gemeindefriedhof. Hier erinnern ein Gedenkstein sowie Namenstafeln an die in Großschweidnitz ermordeten Menschen. Die Eröffnung der neuen Ausstellungsbereiche ist für 2023 geplant. Bis dahin sind nach Absprache Führungen möglich.
Gedenkstätte Ehrenhain Zeithain: Erinnerung an Verbrechen der Wehrmacht im Kriegsgefangenenlager Zeithain bei Riesa zwischen 1941 und 1945. Insgesamt sind rund 25 000 bis 30 000 sowjetische und mehr als 900 italienische, serbische, britische, französische und polnische Kriegsgefangene – davon mindestens 862 Italiener – in Zeithain verstorben. Gründe waren vor allem mangelhafte Ernährung und katastrophale hygienische Bedingungen.
Gedenkstätte Münchner Platz Dresden: Erinnerung an die Opfer politischer Strafjustiz während der nationalsozialistischen Diktatur, der sowjetischen Besatzungszeit und in der frühen DDR. Bis Ende 1956, als die DDR-Justiz das letzte Todesurteil am Münchner Platz vollstrecken ließ, wurde das 1907 als Königlich-Sächsisches Landgericht eröffnete Gebäude als Gerichtsort, Haftanstalt und Hinrichtungsstätte genutzt.
Erinnerungsort Torgau. Justizunrecht – Diktatur – Widerstand: Erinnerung an die Opfer der nationalsozialistischen Wehrmachtsjustiz, der sowjetischen Speziallager Nr. 8 und 10 und an die Insassen des DDR-Strafvollzugs in Torgau. Insbesondere in den 1960er-Jahren mussten hier vorwiegend politische Gefangene ihre Haftstrafe verbüßen. Da der zentrale Haftort „Fort Zinna“ heute vom Freistaat Sachsen als Justizvollzugsanstalt genutzt wird, befindet sich der Erinnerungsort Torgau mit seiner Ausstellung nicht am historisch authentischen Ort, sondern im Schloss Hartenfels am westlichen Elbufer.
Gedenkstätte Bautzen: Erinnerung an die Opfer politischer Verfolgung in der SBZ und in der DDR. Im Gebäude des ehemaligen „Stasi-Knastes“ Bautzen II befindet sich die Gedenkstätte, in der an die Opfer der beiden Bautzener Gefängnisse („Gelbes Elend“ Bautzen I und Bautzen II) erinnert wird. An diesen Orten wurden während des Nationalsozialismus, der sowjetischen Besatzungszeit und der SED-Diktatur politische Gegner unter unmenschlichen Haftbedingungen gefangengehalten. Die ständige Ausstellung dokumentiert die Leiden der Opfer und zeigt die politisch-historischen Zusammenhänge auf.
Dokumentationsstelle Dresden: Die Dokumentationsstelle der Stiftung Sächsische Gedenkstätten in Dresden verfügt über umfangreiche personenbezogene Unterlagen zu Opfern politischer Gewaltherrschaft während der nationalsozialistischen Diktatur und der kommunistischen Diktatur in der sowjetischen Besatzungszone und der DDR. Eine Recherche zu diesen Unterlagen wird über verschiedene Datenbanken ermöglicht.
Förderung von Gedenkstätten in freier oder kommunaler Trägerschaft und von Initiativen
Die Stiftung Sächsische Gedenkstätten fördert gegenwärtig:
- Archiv Bürgerbewegung Leipzig e. V.
- Bautzen-Komitee e. V.
- Gedenkstätte Bautzner Straße Dresden (Träger: Erkenntnis durch Erinnerung e. V.)
- Gedenkstätte für Zwangsarbeit Leipzig (Träger: Erinnern an NS-Verbrechen in Leipzig e. V.)
- Gedenkstätte Geschlossener Jugendwerkhof Torgau (Träger: Initiativgruppe Geschlossener Jugendwerkhof Torgau e. V.)
- Gedenkstätte Museum in der „Runden Ecke“ Leipzig mit dem Museum im Stasi-Bunker Machern (Bürgerkomitee Leipzig e. V.)
- Martin-Luther-King-Zentrum Werdau e. V.
- Umweltbibliothek Großhennersdorf e. V.
- Gedenkstätte Großschweidnitz e. V. (im Aufbau mit Unterstützung der Gemeinde Großschweidnitz)
- Gedenkstätte Stollberg – Frauenhaftanstalt Hoheneck (im Aufbau, Träger: Stadt Stollberg)
- Gedenkstätte KZ Sachsenburg (im Aufbau, Träger: Stadt Frankenberg)
- Lern- und Gedenkort Kaßberg-Gefängnis (im Aufbau, Träger: gleichnamiger Verein)
Förderungen von Projekten juristischer oder natürlicher Personen durch Mittel der Stiftung Sächsische Gedenkstätten können unter Beachtung der Förderrichtlinie beantragt werden.
Stiftungsorgane: Stiftungsrat, Geschäftsführer, Stiftungsbeirat, Wissenschaftlicher Beirat
Stiftungsrat: Er entscheidet in allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Stiftung. Ihm gehören 17 Mitglieder an.
Geschäftsführer: Er verwaltet die Stiftung und führt deren laufende Geschäfte nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung und der Beschlüsse des Stiftungsrates.
Stiftungsbeirat: Er erarbeitet Vorschläge und Empfehlungen für die Arbeitsgebiete der Stiftung. Ihm gehören bis zu 20 Mitglieder an. Die inhaltlich im Sinne des Stiftungszwecks tätigen Opferverbänden, Aufarbeitungsinitiativen, Kirchen und Religionsgemeinschaften können je einen Vertreter in den Stiftungsbeirat entsenden.
Wissenschaftlicher Beirat: Er erarbeitet Empfehlungen zur Arbeit der Stiftung und begutachtet die von der Stiftung erstellten Konzeptionen. Ebenso begutachtet er Konzeptionen von geförderten Gedenkstätten in freier Trägerschaft und im Aufbau befindlichen Gedenkstätten. Er besteht aus fünf Sachverständigen.
Die Stiftung Sächsische Gedenkstätten in Zahlen
Besucher 2018 (Gedenkstätten und Einrichtungen in Trägerschaft der Stiftung): rund 127.200
in Führungen und Projekten betreute Schüler 2018: rund 13.440
Websitebesuche 2018:
www.stsg.de (Stiftung Sächsische Gedenkstätten und ihre Arbeitsstellen): rund 442.300 Seitenabrufe
www.dokst.de (Dokumentationsstelle Dresden): rund 4.530.900 Seitenabrufe
(Stand: 12.06.2019)
Förderer der Stiftung Sächsische Gedenkstätten
Die Stiftung Sächsische Gedenkstätten wird durch den Freistaat Sachsen auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes und die Bundesregierung gefördert.