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Meldebogen

Zur Erfassung der zur Tötung vorgesehenen Patienten wurden im Deutschen Reich seit Herbst 1939 Einrichtungen der Behindertenpflege, psychiatrischen Krankenhäusern und Altersheimen so genannte Meldebögen zugestellt. Die Formulare sollten von den Ärzten für bestimmte Patientengruppen ausgefüllt werden. Zu melden waren alle Patienten, die an einer angeblich unheilbaren Erbkrankheit litten und all jene, die sich seit mindestens fünf Jahren in einer Anstalt befanden. Diese Auswahlkriterien verdeutlichen die Ziele der „Euthanasie“-Aktion: die Ausrottung der unheilbaren Erbkrankheiten und die Minimierung der Kosten für die Anstaltspflege. In den Meldebögen wurde nach der Diagnose, der Art der Beschäftigung, der Dauer des Anstaltsaufenthaltes, regelmäßigen Besuchen sowie der Staats- und Rassezugehörigkeit der Kranken gefragt.

Nach Rücksendung der ausgefüllten Meldebögen entschieden von der „Euthanasie“-Zentrale beauftragte Ärzte anhand der Eintragungen in den Meldebögen über Leben und Tod der Patienten. Die Gutachter erledigten dies im Schnellverfahren, ohne die Kranken jemals gesehen zu haben. Ihre Entscheidung trugen sie mit einem roten Pluszeichen für Tötung oder einem blauen Minuszeichen für Weiterleben in das schwarz umrandete Kästchen links unten auf dem Bogen ein.

Vor allem bei kirchlichen Einrichtungen kam es vor, dass das Ausfüllen der Formulare hinausgezögert oder verweigert wurde. In solchen Fällen schickte die Zentrale aus Berlin eigene Gutachter in die Anstalten, um die Meldebögen auszufüllen.

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