10.09.16
Unter dem Motto „Das Ende des langen Schweigens und der Beginn der Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs in DDR-Heimen“ fand in diesem Jahr das 14. Treffen ehemaliger DDR-Heimkinder statt. Über 140 Betroffene nahmen teil.
07.09.16
Zum 1. September 2016 hat Donat Förster (23) seine Tätigkeit in der Gedenkstätte Ehrenhain Zeithain im Rahmen des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) aufgenommen.
06.09.16
Mit einer Führung über das Gelände des ehemaligen Kriegsgefangenenlagers fand am 1. September die diesjährige internationale Jugendbegegnung des Service Civil International (SCI) ihren Abschluss. 16 junge Erwachsene aus Kirgistan, Mexiko, Serbien, Spanien, Taiwan, Ukraine, Tschechien, Deutschland und Russland nahmen vom 12. August bis zum 2. September 2016 am 14. internationalen Summer Camp in der Gedenkstätte Ehrenhain Zeithain teil.
02.09.16
„Gemeinsam Denkmale erhalten“ – unter diesem Motto der Deutschen Stiftung Denkmalschutz lädt die Gedenkstätte Bautzen zum diesjährigen Tag des offenen Denkmals am Sonntag, dem 11. September 2016, zwischen 10 und 17 Uhr herzlich ein. Der Eintritt ist frei.
01.09.16
Die Studie „Verlegt – Verstorben – Verschwiegen“, herausgegeben von Boris Böhm und Michal Simunek, befasst sich mit dem Schicksal der heute weitgehend vergessenen Opfer der nationalsozialistischen Psychiatriepolitik im Reichsgau Sudetenland und dem Protektorat Böhmen und Mähren. Die Publikation entstand im Zuge des von der Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (EVZ) geförderten Projekts „Tschechische und deutsche Psychiatriepatienten in Böhmen und Mähren – Stigmatisierte Menschen zwischen NS-‚Euthanasie‘ (1940–1945) und Vergessen (1945–1950)“.
24.08.16
Im Oktober 1939 initiierte Adolf Hitler die Ermordung von psychisch kranken und behinderten Menschen. Der NS-Staat bezeichnete Menschen mit einer unheilbaren Krankheit oder einer Behinderung als „unnütze Esser“, da sie aufgrund ihrer Arbeitsunfähigkeit für die Gesellschaft keinen Nutzen hätten. Im Rahmen der sogenannten „Aktion T4“ vergasten die Nationalsozialisten seit Januar 1940 in sechs Tötungsanstalten Menschen mit Kohlenstoffmonoxid.
22.08.16
EINLADUNG ZUR PRESSEKONFERENZ am 25.8.2016 um 13.00 Uhr in Berlin
Die Union der Opfer der kommunistischen Gewaltherrschaft e.V., die Platform of European Memory and Conscience und die Stiftung Sächsische Gedenkstätten laden herzlich ein zur Pressekonferenz am Donnerstag, den 25. August 2016 um 13.00 Uhr in der Vertretung der Freistaates Sachsen beim Bund in der Brüderstr. 11/12, 10178 Berlin.
Thema der Pressekonferenz ist eine Strafanzeige der Platform of European Memory and Conscience, welche beim Generalbundesanwalt eingereicht wurde. Sie richtet sich gegen 67 Personen tschechischer und slowakischer Nationalität in der gesamten Befehlskette, die Verantwortung für 5 Fälle von Tötungen tragen, denen deutsche Staatsangehörige am Eisernen Vorhang zum Opfer fielen, der die ehemalige Tschechoslowakei von Westeuropa trennte.
18.08.16
Am 1. August 2016 ist die „Richtlinie über eine Anerkennungsleistung ehemaliger deutscher Zwangsarbeiter“ („ADZ-Anerkennungsrichtlinie“) in Kraft getreten, wonach ehemalige deutsche Zwangsarbeiter einen einmaligen Anerkennungsbetrag in Höhe von 2 500 EUR erhalten können. Die Dokumentationsstelle Dresden der Stiftung Sächsische Gedenkstätten verfügt über umfangreiche Unterlagen zu Personen, die nach 1945 Opfer politischer Repression durch sowjetische Sicherheitsorgane wurden, und unterstützt die Suche nach entsprechenden Nachweisen.
18.08.16
Am 6. Juli 2016 hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages die sogenannte "Richtlinie über eine Anerkennungsleistung ehemaliger deutscher Zwangsarbeiter" ("ADZ-Anerkennungsrichtlinie") gebilligt, die zum 1. August 2016 in Kraft getreten ist. Die Dokumentationsstelle der Stiftung Sächsische Gedenkstätten verfügt durch jahrelange Erfahrungen in der Schicksalsklärung über umfangreiche Unterlagen zu Personen, die nach dem Zweiten Weltkrieg Opfer politischer Repression durch sowjetische Sicherheitsorgane wurden. Zwar liegen konkrete Nachweise zu Zwangsarbeit selten vor, doch könnten auch Verurteilungen zur Haft in "Besserungs-Arbeitslagern" wohl als Nachweis hierfür in Frage kommen.
Nach der Richtlinie können ehemalige deutsche Zwangsarbeiter, die als Zivilpersonen aufgrund ihrer deutschen Staatsangehörigkeit oder Volkszugehörigkeit kriegs- oder kriegsfolgenbedingt zwischen dem 1. September 1939 und dem 1. April 1956 für eine ausländische Macht Zwangsarbeit leisten mussten, einen einmaligen Anerkennungsbetrag in Höhe von 2.500 EUR erhalten.
Auch politische Häftlinge, die im jeweiligen Gewahrsam zur Zwangsarbeit herangezogen und bereits Leistungen nach dem Häftlingshilfegesetz oder nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz erhalten haben, sollten einen Antrag stellen.
Nicht leistungsberechtigt ist, wer der nationalsozialistischen oder einer anderen Gewaltherrschaft erheblich Vorschub geleistet hat oder Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen oder daran teilgenommen hat oder durch sein Verhalten gegen die Grundsätze der Menschlichkeit verstoßen hat.
Ist der Betroffene nach dem 27. November 2015 verstorben, so können entweder der hinterbliebene Ehegatte oder hinterbliebene Kinder des Betroffenen einen Antrag stellen.
Der Antrag ist bis spätestens 31. Dezember 2017 zu stellen. Die Bearbeitung und Auszahlung dieser Leistung wurde dem Bundesverwaltungsamt in Hamm übertragen. Für die Antragsteller steht eine Service-Hotline unter der Nummer 022899358-9800 zur Verfügung. E-Mails können an folgende Adresse gerichtet werden: AdZ@bva.bund.de.
Weitere Informationen (Richtlinie, Merkblatt und Antragsformular) (PDF 4,33 MB)
03.08.16
Zum 15. Jubiläum der Gedenkstätte für Zwangsarbeit Leipzig wird am 12. November 2016 eine neue Interims-Ausstellung eröffnet. Aufgrund hierfür notwendiger Bau- und Renovierungsarbeiten ist die Gedenkstätte vom 19. September 2016 bis zur Ausstellungseröffnung für Besucherinnen und Besucher geschlossen.