Verbotene Liebe. Die Bestrafung gleichgeschlechtlichen Begehrens in der DDR

Datum:
14.08.25
(19:00)
Veranstalter:
Gedenkstätte BautzenOrt:
Gedenkstätte Bautzen, Weigangstr. 8a, 02625 Bautzen
Podiumsdiskussion
In der DDR wurden einvernehmliche homosexuelle Handlungen bis 1987 bestraft. In den 1950er und 1960er Jahren verbot der berüchtigte § 175 des Strafgesetzbuches die sogenannte „Unzucht“ unter Männern. DDR-Gerichte sprachen jährlich mehrere Hundert Bewährungs- und Gefängnisstrafen aus. 1968 wurde § 175 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen und durch § 151 ersetzt. Fortan war gleichgeschlechtliche Sexualität zwischen Erwachsenen nicht mehr strafbar. Für homosexuelle Handlungen mit Jugendlichen galt jedoch ein höheres Schutzalter, wovon erstmals auch Frauen betroffen waren.
Im Juli 1989 wurde die strafrechtliche Diskriminierung von Homosexuellen in der DDR abgeschafft.
Die Veranstaltung nimmt diese von der DDR-Aufarbeitung bisher zu Unrecht vernachlässigten Themen in den Blick: die strafrechtliche Situation für Homosexuelle in der DDR, die Verfolgung und Inhaftierung von Schwulen und Lesben sowie die gesellschaftliche Ausgrenzung gleichgeschlechtlicher Liebe. Auch die Handlungsspielräume Homosexueller, ihre Versuche der Selbstbehauptung und der Kampf gegen die Kriminalisierung werden zur Sprache kommen.
Podiumsgäste: Dr. Alexander Zinn, Historiker (Hannah-Arendt-Institut, Dresden), Carola Güldner, (Zeitzeugin, lesbische Aktivistin in der DDR)
Moderation: Dr. Teresa Tammer, Historikerin (stellv. Sächsische Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur)
Eintritt frei
Kontakt
Susanne Hattig (Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit Gedenkstätte Bautzen)
Tel: 03591 530363
susanne.hattig@stsg.de
Susanne Hattig (Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit Gedenkstätte Bautzen)
Tel: 03591 530363
susanne.hattig@stsg.de