Die Haftstätte Fort Zinna

Wehrmachtgefängnis Torgau-Fort Zinna, Haupteingang. Im Hintergrund sind der Rundbau (links) und das Verwaltungsgebäude (rechts) zu erkennen. Aufnahme um 1938. PB Norbert LangeDas Festungsvorwerk Fort Zinna, 1810-1813 unter napoleonischer Herrschaft angelegt, wurde bereits im 19. Jahrhundert als Militärhaftstätte genutzt. Neben Kriegsgefangenen wurden hier im 19. Jahrhundert Militärsträflinge und sogenannte Arbeitssoldaten inhaftiert. Während des Ersten Weltkriegs wurden im Fort Zinna kriegsgefangene Offiziere interniert. Nach der Abschaffung der Militärgerichtsbarkeit durch die Weimarer Reichsverfassung übernahm die preußische Justizverwaltung das Festungsgelände Fort Zinna 1920 als »Strafgefängnis Torgau«. In den ersten Monaten nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten 1933 wurden hier politische Gegner als »Schutzhäftlinge« gefangen gehalten. Bis Ende 1935 blieben im Strafgefängnis Torgau politische Gefangene inhaftiert.

Im April 1936 ging das Strafgefängnis von der Reichsjustizverwaltung in die Verantwortung des Oberkommandos des Heeres über. In den Jahren 1938 und 1939 wurde Fort Zinna zum größten Wehrmachtgefängnis des Deutschen Reichs ausgebaut. Nach dem Umzug des Reichskriegsgerichts von Berlin nach Torgau im August 1943 fanden hier auch Verhandlungen dieses obersten Gerichts der Wehrmacht statt.

Im Wehrmachtgefängnis Fort Zinna litten neben Kriegsdienst- und Befehlsverweigerern, Deserteuren und wegen krimineller Delikte verurteilten Soldaten der Wehrmacht auch Angehörige des deutschen und europäischen Widerstands. Zum Tode verurteilte Häftlinge wurden in einer nahegelegenen Kiesgrube und im Wallgraben von Fort Zinna erschossen.

Am 15. April 1945, kurz vor dem historischen Zusammentreffen der US-amerikanischen und sowjetischen Truppen in Torgau, wurde Fort Zinna geräumt. Die im Gefängnis verbliebenen kranken Häftlinge und alliierten Gefangenen wurden am 25. April 1945 von alliierten Truppen befreit.

Seit September 1945 diente das Fort Zinna der sowjetischen Geheimpolizei als Speziallager Nr. 8. Hier waren mehr als 8 000 Deutsche inhaftiert. Sie wurden gemäß einem NKWD-Befehl wegen der tatsächlichen oder angeblichen Mitgliedschaft oder Funktion in nationalsozialistischen Organisationen vollkommen von der Außenwelt isoliert. Konkrete Vergehen wurden ihnen nicht angelastet. Ihre strafrechtliche Verurteilung war nie beabsichtigt. Im März 1946 wurde das Lager in die benachbarte Seydlitz-Kaserne verlegt und im Januar 1947 aufgelöst.

Das Lager Nr. 10 diente als Durchgangsgefängnis für Tausende Deutsche und sowjetische Staatsbürger vor dem Abtransport in »Besserungsarbeitslager« in der Sowjetunion. Sie waren von Sowjetischen Militärtribunalen verurteilt worden. Diese Militärgerichte waren sowohl Instrument zur Ahndung von NS-Verbrechen als auch Mittel zur Durchsetzung der Besatzungspolitik. Die sowjetischen Gefangenen waren vor allem für Vergehen gegen die militärische Disziplin, wegen »Landesverrats« oder wegen krimineller Delikte bestraft worden.

Unter den Gefangenen der Torgauer Speziallager waren auch Menschen, die an NS-Verbrechen beteiligt waren. Insgesamt starben hier nach sowjetischen Angaben 800 bis 850 Menschen.

Im Januar 1950 übernahm die Deutsche Volkspolizei das Fort Zinna als DDR-Strafvollzugsanstalt. Zu den Gefangenen gehörten zunächst übergebene SMT-Verurteilte. Außerdem wurden in den 50er und 60er Jahren aktive Gegner der SED-Politik, die von DDR-Gerichten verurteilt worden waren, in Torgau gefangen gehalten. Später überwog der Anteil wegen krimineller Delikte verurteilter Straftäter.

Heute befindet sich im Fort Zinna eine Justizvollzugsanstalt des Freistaates Sachsen.

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