Ausgewogene Verwendung von Stiftungsgeldern
12.02.16
Jüngst ist in Pressebeiträgen eine vermeintlich einseitige Schwerpunktsetzung bei der Verwendung von Stiftungsgeldern auf den Bereich Aufarbeitung des Unrechts in der SBZ/DDR kritisiert worden. Die Kritik gründet auf der Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf eine Kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Claudia Maicher (Grüne) vom 7.11.2015 (Drucksache 6/3224). Hierzu ist festzustellen:
1. Die Aussage, während Projekte zur SBZ/DDR rund 85 Prozent der Förderung ausmachten, würden für Projekte zur NS-Diktatur nur 15 Prozent der Mittel erhalten, bezieht sich ausschließlich auf den Bereich der Projektförderung. Der Anteil der Projektförderung am Gesamthaushalt beträgt etwa 15-20 Prozent. Der Schwerpunkt der Tätigkeit der Stiftung liegt jedoch nicht bei der Projektförderung, sondern in den zu ihr gehörenden fünf Gedenkstätten in eigener Trägerschaft.
2. Die Gedenkstätten Pirna-Sonnenstein und Ehrenhain Zeithain sind Orte, die sich ausschließlich der Aufarbeitung von NS-Verbrechen widmen. Bei der Gedenkstätte Münchner Platz Dresden und beim Dokumentations- und Informationszentrum (DIZ) Torgau liegt der Schwerpunkt auf der Aufarbeitung der NS-Diktatur. In der Gedenkstätte Bautzen liegt der Schwerpunkt auf der Aufarbeitung der kommunistischen Gewaltherrschaft in der SBZ/DDR, aber sie vermittelt auch die Geschichte der Bautzner Haftanstalten im Nationalsozialismus. Das aktuelle Ausstellungsvorhaben „Bautzen I und II im Nationalsozialismus. 1933 – 1945“ – die künftig dritte Dauerausstellung in der Gedenkstätte Bautzen – wird vom Freistaat Sachsen und dem Bund mit einem Gesamtvolumen von ca. 465.000 Euro gefördert.
3. Die Gedenkstättenstruktur ist wesentlich durch das vom Sächsischen Landtag beschlossene Sächsische Gedenkstättenstiftungsgesetz (SächsGedenkStG) festgelegt. Und sie ist auch historisch bedingt: In Sachsen bestand – anders als etwa in Thüringen oder Brandenburg – keines der großen Hauptlager des NS-KZ-Systems. Demgegenüber war Sachsen das Zentrum der Friedlichen Revolution 1989 in der DDR.
4. Dass gerade 2014/15, den 25. Jahrestagen von Friedlicher Revolution, Mauerfall und Wiedervereinigung, Gedenkorte und Initiativen gefördert wurden, die für die Aufarbeitung SED-Diktatur stehen, liegt auf der Hand.
5. Entscheidend bei der Verteilung der Fördergelder im Bereich Projektförderung ist der Eingang förderfähiger Anträge. Es hat keine Ablehnung von Projektanträgen im NS-Bereich in nennenswertem Umfang gegeben. Im 3. Quartal 2015 hat die Stiftung auch Initiativen in der NS-Aufarbeitung gezielt zur Antragstellung aufgefordert.
Fazit: Der Vorwurf der einseitig überwiegenden Förderung von Projekten, die SBZ/DDR betreffend, ist nicht haltbar. Tatsächlich werden die Stiftungsgelder annähernd gleichmäßig für die Erinnerung an die Opfer der NS-Diktatur und für die Erinnerung an die Opfer der kommunistischen Diktatur in der SBZ/DDR eingesetzt.
Einen Überblick über die vielfältigen Aktivitäten der Stiftung – Ausstellungen, Veranstaltungen, Publikationen etc. – gibt der öffentliche Bericht über die Tätigkeit der Stiftung 2013/2014.