Kurt Dreißig (1898–1976)
Kurt Dreißig wurde am 13. März 1898 in Meißen geboren. Er war Postangestellter und ab 1918 im Dienst der Reichspost. Seit etwa 1924 gehörte er der „Internationalen Vereinigung Ernster Bibelforscher“ (heute Zeugen Jehovas) an.
Als 1933 die Nationalsozialisten die Macht in Deutschland ergriffen, verweigerten die Bibelforscher aus Glaubensgründen den Hitler-Gruß, den Wehrdienst und die Mitgliedschaft in nationalsozialistischen Organisationen. Obwohl die Glaubensfreiheit offiziell auch nach 1933 geschützt war, wurde die Religionsgemeinschaft verboten. Trotzdem trafen sich die Mitglieder weiterhin, verteilten Broschüren und verbreiteten ihren Glauben.
Auch Kurt Dreißig arbeitete im Untergrund für die Bibelforscher. Deswegen wurde er 1935 vom Sondergericht Freiberg zu zwei Monaten Gefängnis verurteilt. Auch nach seiner Entlassung verteilte er weiterhin religiöse Schriften. Darunter waren auch solche, in denen auf die Verfolgung der Bibelforscher durch die Nationalsozialisten hingewiesen wurde, deren Konsequenzen Kurt Dreißig ja selbst zu spüren bekam.
Im Januar 1938 musste er sich erneut vor Gericht verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, „unwahre“ Behauptungen verbreitet zu haben, die das Ansehen Deutschlands und vor allem NS-Regierung schwer schädigen würden. Zudem habe er das Verbot der Vereinigung missachtet und sich mit anderen Glaubensgenossen getroffen. Deshalb verurteilte ihn das Sondergericht Freiberg zu fünf Jahren Gefängnis, die er bis zum letzten Tag absitzen musste. Nach dem Ende der Strafhaft kam er jedoch nicht in Freiheit, sondern wurde ins Konzentrationslager Buchenwald verbracht. Erst mit dem Zusammenbruch der Nazi-Herrschaft 1945 kam er frei.
Im November 1938 wurde Kurt Dreißig und seiner Frau Dora das Sorgerecht für ihre Kinder entzogen, weil sie diese nach den Grundsätzen ihrer Glaubensgemeinschaft erzogen. Dora Dreißig erhielt 1943 vom Volksgerichtshof eine fünfjährige Zuchthausstrafe. Auch zwei ihrer Kinder kamen in Haft, der älteste Sohn Karl starb 1946 an den Folgen.
Nach 1945 wurde Kurt Dreißig zuerst als „Opfer des Faschismus“ anerkannt. Dies verhalf ihm eine zeitlang zu einer etwas besseren Lebensmittelversorgung. Doch die Zeugen Jehovas beteiligten sich auch nach 1945 nicht am politischen und gesellschaftlichen Leben, beispielsweise gingen sie nicht zur Wahl. Nach dem Motto „Wer nicht für mich ist, ist gegen mich!“ wurden die Angehörigen der Glaubensgemeinschaft wieder zu Feinden erklärt.
Kurt Dreißig, der nach 1945 in Meißen aktiv war und dort die Literaturverteilung für die Mitgläubigen organisierte, wurde im November 1950 zusammen mit 21 Glaubensgenossen angeklagt, „Kriegs- und Boykotthetze gegen die DDR und ihre demokratischen Einrichtungen“ zu betreiben. Kurt Dreißig, der schon mehr als sieben Jahre in Gefängnissen und Konzentrationslagern der Nationalsozialisten hatte verbringen musste, wurde am 25. November 1950 vom Landgericht Dresden zu zehn Jahren Zuchthaus verurteilt. Am 25.1.1957 kam Kurt Dreißig aus dem Zuchthaus Brandenburg frei.
Zu dieser Zeit war seine Ehefrau Dora noch in Haft. Auch sie war für ihre Glaubensgemeinschaft aktiv gewesen. Das Bezirksgericht Dresden verurteilte sie zu einer fünfjährigen Zuchthausstrafe. Erst im Februar 1959, als Dora Dreißig aus dem Frauenzuchthaus Hoheneck entlassen wurde, sah sich das Ehepaar wieder.
Zur Person
Nachname: | Dreißig |
Vorname: | Kurt |
Nation/Land: | Deutschland |
Geburtsdatum: | 13.03.1898 |
Geburtsort: | Meißen |
Sterbedatum: | 19.01.1976 |
Sterbeort: | Meißen |
Letzter frei gewählter Wohnort: | Meißen |
Orte/Stationen der Verfolgung/Haft |
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Ergänzungen
Quelle(n)/ Literatur |
Detlef Garbe, Zwischen Widerstand und Martyrium: Die Zeugen Jehovas im „Dritten Reich“. München 1999. Gerald Hacke, Die Zeugen Jehovas im Dritten Reich und in der DDR. Feindbild und Verfolgungspraxis. Göttingen 2011. |
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