Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933 ermöglichte seit 1934 die zwangsweise Unfruchtbarmachung von angeblich "erbkranken" Menschen. Bis zu 400.000 Menschen, die meisten von ihnen gegen ihren Willen, wurden zwischen 1934 bis 1945 im Deutschen Reich sterilisiert.