Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlage der Stiftungsarbeit ist das am 28. Februar 2003 vom Sächsischen Landtag beschlossene Gesetz zur Errichtung der Stiftung Sächsische Gedenkstätten (SächsGedenkStG).
Die vom Stiftungsrat am 27. August 2003 beschlossenen Fördergrundsätze sind die Grundlage der Förderung von Gedenkstätten, Archiven und Initiativen in freier Trägerschaft. Die Beantragung erfolgt mittels dem Formular "Projektantrag".
Die Benutzungsordnung für Sammlungsbestände vom 14. August 2006 regelt die Nutzung der Sammlungen der Stiftung und ihrer Gedenkstätten.
